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von Fleischer, Horst; Thüringer Landesmuseum Heidecksburg
1. Auflage - Rudolstadt : Thüringer Landesmuseum Heidecksburg, 1996
Buch Thüringen-Bibliographie
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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Demnach Wir bey uns reiflich erwogen, daß, ohngeachtet Wir bey denen zeithero in Unserm Fürstenthum und Landen sich ereigneten Deuben die darauf in denen gemeinen Rechten, und sonsten, gesetzte Straffen ... stracks vollstrecken lassen, in Hoffnung, es werde dadurch solchem Ubel zu allgemeiner Sicherheit Unserer Unterthanen gesteuert ... Dennoch das Laster des Diebstahls sowohl in der Nachbarschafft, als in Unsern Fürstenthuemern ... nach wie vor, im Schwange, so daß Wir daher vor noethig befinden, die Bestraffung desselben zu erneuern... zu schärffen; Als setzen, ordnen und wollen Wir 1. Das derjenige, er sey ein Hausgenoß, oder ein Fremder, einheimisch. oder ausländisch, von Civil-oder Militair-Stande, so in Unsern Fürstenthümern ... bey Tag oder Nacht ... einen Diebstahl von zwey Thalern, oder drüber ... begehet ... zur Hafft gebracht wird, wenn gleich der Diebstahl wieder ersetzet wird, ohne Ansehung der Persohn, nach geendigter Untersuchung ... mit dem Strang vom Leben zum Tod gestrafft werden soll ... Damit sich auch niemand mit der Unwissenheit ... abgefaßten Verordnung zu entschuldigen Ursach haben möge; So haben Wir solche nicht allein durch öffentlichen Druck ... bringen lassen; sondern Wir... befehlen... dieselbe öffentlich angeschlagen ... werde. So gegeben in Unserer Residenz Weimar den 21. Aug. 1741.
von Ernst August, Sachsen-Weimar, Herzog; Sachsen-Weimar-Eisenach
[Weimar?] : [Verlag nicht ermittelbar], [21. Aug. 1741]
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