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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna. Fügen allen und ieden in der Ober-Herrschafft Cranichfeldt befindlichen Beamten, auch Geist- und Weltlichen Bedienten, sowohl denen Vasallen, wie nicht weniger dem Stadt-Rath ... hierdurch zu wissen ... welchergestalt den 24. Dec. 1704. zwischen dem Durchlauchtigsten Fürsten, Unsern freundlich geliebten Vetter, Herrn Wilhelm Ernsten, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... und Uns ein Wiederkauffs-Contract geschlossen und abgehandelt worden, vermöge welches Sr. Liebden Wir die Ober-Herrschaft Cranichfeldt mit allen ihren Pertinentien auf Dero Lebens-Zeit überlassen, Se. Liebden aber in einem Neben-Pacto von gleichem dato versprochen, und zugesaget, daß nach Dero ... Todes-Fall gemeldeter Wieder-Kauff ipso facto cessiren, aufgehoben und erloschen, auch alle und iede wiederkauffliche Reditus, Jura und Regalia sothanen Amts ... an Uns, Unsere Erben und Nachkom[m]en ohne eintziges Entgeld oder Restitution der Wiederkauffs-Summa wieder zurück fallen ... : Urkundlich haben Wir dieses Patent unter Unserer Fürstlichen Hand und Siegel ausgefertiget. Friedenstein den 26. Augusti 1728.
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