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Anti-Prodromus, Oder Abgenöthigte Rett- und Vertheydigung Der verhaßten doch Redlichen Wahrheit Zur mehrmahligen Entlarffung Des Rechtmäßig cassirten Pseudo-Hieronymi Yelin, ehemaligen Pfarrers in Syndringen, In Viridi & Arido : Gegen die erdichtete höchst ungegründete und Ehrenrührigste Auflagen, wormit die verkleinerliche Feder eines zwar ungenannten- wegen des unter der Ortodoxie verkapten und gleichwohlen sogar in dem Evangelischen Hohenlohe unerträglichen Pietisimi aber bekannten Verfassers, mithin in der That Falschen Bruders, und seines selbst eigenen Glaubensgenossenen Verläumders, welcher zu Unterdruckung der erkanneen Wahrheit nur den reissenden Wolff mit einem Schaaf-Peltz zu bekleiden, quidlibet quodlibet zu seiner schweren Verantwortung vor Gott und eigenen Beschämung vor der Justitz und ehrliebenen Welt niederzuschreiben, und dem Publico widrigst vorzuspieglen kein Bedencken getragen hat, den Warheit liebenden Verfasser des in Virido & Arido beschmitzen wollen, Und dahero in einer aller Wahrheit blossen unerlaubten Druck- oder, besser zu sagen, Schmähe-Schrifft, sub Rubro: Prodromus &c. Unvorderist dieses- zugleich aber auch per directum anderer Ehr und guten Nahmen zu verunglimpfen sich anmaßet; Dadurch dessen schnöden, durchaus Wahrheits-widerigsten unerweislich- und unerfindlichen Ehrenrührigen Auflagen und Verunglimpfungen, sambt und sonders, nicht nur hiemit der Wahrheit gemäß, publicè widersprochen- sondern auch Derern Ungrund in specie eben damit unwidersprechlich dargethan und erwiesen wird, daß 1.) Die Hochfürstl. Hohenlohe-Waldenburgische Herrschaften den Rechtl. cassirten Pfarrer Yelin anderthalb Jahr vor der letzten Cassation zu einem Stiffts-Prediger und ersten Pfarrer in Oehringen von Dero Hohen Seiren an den Herrn Grafen zu Hohenlohe-Neuenstein, qua Con-Dominium daselbst mit in Vorschlag gebracht und praesentiret - diese Hochgräflich-Neuensteinische Mit-Herrschafft selbsten aber ihne Yelin dessen Unfähig und unwürdig geachtet hat; So auch 2.) Der Syndringer Burger ihr unverruckter und beständig beybehaltener auch noch behaltender Anhang, als eine untrügliche Fürwürckung derjenigen unchristlichen Sitten-Lehr, welche ihr gewesener Seelsorger durch Leben, Lehr und Wandel, besonders durch die seinige letzte Abschieds-Predig in ihnen gepflantzet und hinterlassen, Sogar mittels eigener Unterschrifft Gegen diesen ihren, eben dieser Lehr halber, so sehr geliebten Seelsorger zur weiteren Prob seiner beharrlichen Aufwicklung, dann des ihrigen fürwährenden Ungehorsams und Widersetzlichkeit dem Publico sich vorleget
von Yelin, Johann Hieronymus
[Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Drucker nicht ermittelbar], 1750
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